Gutachten = „GUT ACHTEN“! Die Begutachtung stellt einen wichtigen Baustein in der Medizin dar. Gutachten sind notwendig, wenn es z.B. um den Erhalt von Leistungen aus Versicherungen geht. Am häufigsten und bekanntesten sind Gutachten im Rahmen von Anträgen zur Erwerbsminderung an die Rentenversicherung. Hier handelt es sich um sogenannte finale Gutachten, die die Leistungsfähigkeit Versicherter einschätzen. Einen anderen Bereich stellen kausale Gutachten dar, die erstellt werden, wenn es nach besonderen Ereignissen, wie z.B. Unfällen, zu Erkrankungen kommt. Gutachten werden zunächst für Versicherungen erstellt; bei Rechtsstreitigkeiten werden sie für Gerichte erstellt. Daraus erwächst eine Besonderheit in der Arbeit derer, die Gutachten erstellen: die Neutralität. Es gibt eine Reihe weiterer Besonderheiten, die bei der Erstellung von Gutachten zu berücksichtigen sind. Dies trifft für alle Fachgebiete in der Medizin zu. In einem besonderen Maße jedoch für die Begutachtung von Störungen in unserem Fachgebiet, d.h. bei psychischen und psychosomatischen Störungen. Die besondere Herausforderung ist, dass es meist keine objektivierbaren Befunde wie Labor oder Bildgebung gibt. Eine sorgfältige Diagnosestellung nach den Kriterien der ICD 10 oder DSM 5 ist daher notwendig. Besonders in der Begutachtung ist auf eine klare Trennung von Beschwerden und Befunden zu achten. Bei der Begutachtung zur Leistungsfähigkeit geht es nach Diagnosestellung dann aber weniger um die diese, als vielmehr um die Funktionsfähigkeit und um die Einschränkungen in Aktivität und Teilhabe durch die beklagten Beschwerden. Hier zeigt sich die ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) als eine wichtige Klassifikation und Orientierungshilfe.Eine Begutachtung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, so z.B. der Anamneseerhebung, der körperlichen Untersuchung und einer Testung. In Zusammenhang mit den Unterlagen, die zur Verfügung gestellt werden, erfolgt ein steter Abgleich des Geschriebenen, Gesagten, Gehörten und Erlebten. Im Sinne einer sogen. Konsistenzprüfung.Die Fortbildung gibt eine Einführung in den Ablauf einer Begutachtung und richtet sich sowohl an Interessenten, die sich mit diesem spannenden Bereich der Medizin auseinandersetzen wollen, als auch an Assistenten, die sich im Rahmen ihrer Weiterbildung mit der Begutachtung vertraut machen möchten.
Dr. Beate Gruner, Weimar